Spenden und finanzielle Zuwendungen
Wir freuen uns über Spenden und finanzielle Zuwendungen von Einzelpersonen und juristischen Personen.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.
Der Freundeskreis ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und wirkt überparteilich und überkonfessionell.


